Pusteblume im goldenen Morgenlicht auf einer Wiese

Ratgeber

Was macht eine Heilpraktikerin?

Erlaubnis, Überprüfung und klare Grenzen: was hinter der Berufsbezeichnung steht.

Heilpraktikerin · zugelassen seit 2006 · zertifizierte Hypnosetherapeutin · anerkannt von der IKK Südwest

Viele Menschen wissen nicht genau, was eine Heilpraktikerin eigentlich ist. Darf sie Diagnosen stellen? Wer hat sie geprüft? Und wo liegen die Grenzen? Ich möchte Ihnen diese Fragen so offen beantworten, wie ich es auch in meiner Praxis tue.

Behandlungsraum einer Heilpraktikerin in Marburg-Michelbach

Die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz

In Deutschland darf die Heilkunde grundsätzlich nur ausüben, wer Ärztin oder Arzt ist. Das Heilpraktikergesetz macht davon eine Ausnahme. Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, braucht eine Erlaubnis nach diesem Gesetz. Die Berufsbezeichnung Heilpraktikerin darf nur führen, wer diese Erlaubnis besitzt.

Neben der allgemeinen Erlaubnis gibt es Erlaubnisse, die auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt sind, etwa auf die Psychotherapie, die Physiotherapie oder die Podologie.

Die Überprüfung beim Gesundheitsamt

Die Erlaubnis wird nicht durch eine Ausbildung erworben, sondern nach einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Gesundheitsamt. Wer sich anmeldet, muss nach den Angaben des Gesundheitsamts Nürnberg unter anderem mindestens 25 Jahre alt sein, eine abgeschlossene neunjährige Schulbildung nachweisen und ein Führungszeugnis ohne Eintragungen sowie ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung vorlegen.

Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Das Bundesministerium für Gesundheit hat gemeinsam mit den Ländern Leitlinien entwickelt, nach denen diese Überprüfung durchgeführt wird. Der Besuch einer Heilpraktikerschule ist dafür nicht vorgeschrieben.

Mein eigener Weg

Ich habe meine Ausbildung an der Profess- und Hippokratesschule in Kassel gemacht, in Schulmedizin und Psychotherapie. Vorher habe ich mehrere Jahre in einem Pharmaunternehmen gearbeitet. Seit 2006 bin ich amtsärztlich zugelassene Heilpraktikerin, seit 2007 zertifizierte Hypnosetherapeutin. Parallel zu meiner Praxis arbeite ich im Bereich der Inneren Medizin eines Krankenhauses.

Wo die Grenzen liegen

Die Erlaubnis ist kein Freibrief. Einige Bereiche sind Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern gesetzlich verschlossen:

  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel darf ich nicht verordnen.
  • Die Zahnheilkunde gehört nicht zum Heilpraktikerberuf.
  • Die Geburtshilfe ist Ärztinnen, Ärzten und Hebammen vorbehalten.
  • Bestimmte übertragbare Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz dürfen Heilpraktiker nicht behandeln.

Die Berufsbezeichnung Psychotherapeutin ist approbierten Psychotherapeutinnen vorbehalten. Deshalb spreche ich in meiner Praxis von psychotherapeutischer Begleitung und von Hypnosetherapie.

Was das für Sie bedeutet

Eine gute Heilpraktikerin kennt ihre Grenzen und spricht sie offen an. Wenn Beschwerden ärztlich abgeklärt werden sollten, sage ich Ihnen das. Laufende ärztliche Behandlungen ergänze ich, ich ersetze sie nicht. Eine gute Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten ist mir wichtig.

Achten Sie bei jeder Praxis darauf, dass sie Ihnen offen sagt, wie sie arbeitet, was eine Behandlung kostet und was sie nicht leisten kann. Das ist ein gutes Zeichen.

Ein Gesetz mit langer Geschichte

Das Heilpraktikergesetz stammt aus dem Jahr 1939. Es regelt bis heute, wer in Deutschland die Heilkunde ausüben darf, ohne Ärztin oder Arzt zu sein. Die Überprüfung beim Gesundheitsamt dient dabei vor allem einem Zweck: Es soll festgestellt werden, dass von der Tätigkeit keine Gefahr für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten ausgeht.

Die Überprüfung ist deshalb keine Prüfung einzelner Heilverfahren. Sie stellt fest, ob jemand die Grenzen seines Könnens kennt, Krankheiten erkennt, die ärztlich behandelt werden müssen, und die rechtlichen Vorschriften beherrscht.

Woran Sie eine seriöse Praxis erkennen

  • Im Impressum stehen die Berufsbezeichnung und die zuständige Aufsichtsbehörde.
  • Die Praxis nennt ihre Preise, bevor die Behandlung beginnt.
  • Niemand verspricht Ihnen eine Heilung oder einen sicheren Erfolg.
  • Laufende ärztliche Behandlungen werden respektiert und nicht schlechtgeredet.
  • Sie bekommen Zeit für Ihre Fragen und werden zu nichts gedrängt.

Fortbildung gehört dazu

Mit der Erlaubnis ist das Lernen nicht vorbei. Ich bilde mich regelmäßig fort, unter anderem bei Dr. Gunther Schmidt am Milton-Erickson-Institut Heidelberg, und bin Mitglied im Fachverband Freie Heilpraktiker e. V. Als Dozentin gebe ich mein Wissen in Fortbildungen für Kolleginnen und Kollegen weiter. Mehr als zwanzig Jahre therapeutische Tätigkeit liegen hinter mir, und das Lernen gehört für mich weiterhin dazu.

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Wo eine ärztliche Abklärung sinnvoll ist, spreche ich das offen an. Meine Arbeit ergänzt die Medizin, sie ersetzt sie nicht.

Christina Wenz, Heilpraktikerin

Christina Wenz, Heilpraktikerin, amtsärztlich zugelassen seit 2006, zertifizierte Hypnosetherapeutin seit 2007. Praxis in Marburg-Michelbach.
Stand dieser Seite: September 2026

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Darf eine Heilpraktikerin Diagnosen stellen?

Heilpraktikerinnen dürfen im Rahmen ihrer Erlaubnis die Heilkunde ausüben, dazu gehört auch das Erkennen von Beschwerden. Eine ärztliche Diagnostik ersetzt das nicht. Wo sie nötig ist, weise ich Sie darauf hin.

Wer überwacht Heilpraktiker?

Die Erlaubnis erteilt die zuständige Behörde nach der Überprüfung durch das Gesundheitsamt. Wer eine selbstständige Tätigkeit als Heilpraktikerin aufnimmt, muss sie beim Gesundheitsamt anzeigen.

Ist eine Heilpraktikerin dasselbe wie eine Heilpraktikerin für Psychotherapie?

Nein. Die Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie ist auf dieses Gebiet beschränkt. Die allgemeine Erlaubnis umfasst die Heilkunde insgesamt, mit den gesetzlichen Grenzen.

Brauche ich eine Überweisung?

Nein. Sie können sich direkt an eine Heilpraktikerin wenden.

Seit wann gibt es den Beruf der Heilpraktikerin?

Das Heilpraktikergesetz, das den Beruf regelt, stammt aus dem Jahr 1939.

Wie erkenne ich, ob jemand wirklich Heilpraktikerin ist?

Die Berufsbezeichnung darf nur führen, wer eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz besitzt. Im Impressum einer Praxis finden Sie in der Regel die Berufsbezeichnung und die zuständige Behörde.

Was ist der Fachverband Freie Heilpraktiker?

Ein Berufsverband für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker. Ich bin dort Mitglied.

Darf eine Heilpraktikerin Hypnose anwenden?

Ja, im Rahmen ihrer Erlaubnis. Ich bin seit 2007 zertifizierte Hypnosetherapeutin und bilde mich in diesem Bereich regelmäßig fort.

Vertrauen

Erfahrung und Weiterentwicklung gehören für mich untrennbar zusammen.

Langjährige Berufserfahrung gibt Sicherheit. Regelmäßige Fortbildungen sorgen dafür, dass diese Erfahrung lebendig bleibt. Beides fließt in jede Behandlung mit ein.

  • Seit 2006 amtsärztlich zugelassene Heilpraktikerin
  • Seit 2007 zertifizierte Hypnosetherapeutin
  • Dozentin für systemische Hypnose und naturheilkundliche Verfahren
  • Regelmäßige Fortbildungen, u.a. bei Dr. Gunther Schmidt (Milton-Erickson-Institut Heidelberg)
  • Von der IKK Südwest als qualifizierte Leistungserbringerin anerkannt
  • Mitglied im Fachverband Freie Heilpraktiker e.V.
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