Über Geld spricht man ungern, gerade wenn es um die eigene Gesundheit geht. Ich finde es trotzdem wichtig, dass Sie vorher wissen, was eine Behandlung kostet. Deshalb stehen meine Preise offen auf meiner Website, und Sie bekommen nach dem ersten Gespräch einen Kostenvoranschlag.

Meine Honorare
- Therapieeinheit bis 60 Minuten: 75 Euro
- Therapieeinheit bis 90 Minuten: 110 Euro
- Paare oder kleine Gruppen, 90 Minuten: 130 Euro
Das Honorar richtet sich nach der Dauer der Einheit. Die Erstanamnese dauert rund eineinhalb Stunden. Ich rechne in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ab.
Was ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker?
Anders als bei Ärztinnen und Ärzten gibt es für Heilpraktiker keine verbindliche Gebührenordnung. Die Heilpraktikerverbände haben ein Gebührenverzeichnis erstellt, das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, oft GebüH abgekürzt. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Bremen ist es veraltet und rechtlich nicht bindend. Wird keine Vergütung vereinbart, gilt es als übliche Vergütung.
Viele private Krankenversicherungen orientieren sich bei der Erstattung an diesem Verzeichnis.
Warum ich einen Kostenvoranschlag mache
Wie viele Termine sinnvoll sind, hängt ganz von Ihrem Anliegen ab. Nach der Erstanamnese erarbeite ich ein Therapiekonzept und schätze ab, welcher Aufwand auf Sie zukommt. Diesen Kostenvoranschlag bekommen Sie, bevor die eigentliche Behandlung beginnt. So können Sie planen und in Ruhe entscheiden.
Wenn sich im Verlauf etwas ändert, sprechen wir darüber, bevor neue Kosten entstehen.
Worauf Sie bei jeder Praxis achten können
- Stehen die Preise vorab fest, oder erfahren Sie sie erst mit der Rechnung?
- Bekommen Sie einen Kostenvoranschlag oder eine klare Einschätzung des Umfangs?
- Sind die Leistungen auf der Rechnung einzeln und verständlich aufgeführt?
- Wird Ihnen erklärt, welche Kosten Ihre Versicherung möglicherweise nicht übernimmt?
Die Verbraucherzentrale Bremen rät, vor einer Behandlung mit der eigenen Versicherung zu klären, welche Kosten übernommen werden. Das kann ich nur empfehlen.
Ein Rechenbeispiel zur Orientierung
Ein rein rechnerisches Beispiel, keine Aussage über Ihren Fall: Eine Erstanamnese von 90 Minuten kostet 110 Euro. Folgen darauf drei Einheiten von je bis zu 60 Minuten, kommen 3 mal 75 Euro hinzu, also 225 Euro. Zusammen wären das 335 Euro. Wie viele Termine bei Ihnen sinnvoll sind, steht im Kostenvoranschlag.
Was angemessen ist
Weil es keine verbindliche Gebührenordnung gibt, liegen die Preise im Ermessen der Heilpraktikerin. Die Verbraucherzentrale Bremen weist darauf hin, dass als Grenze für einen angemessenen Preis oft der 2,3fache Satz einer vergleichbaren ärztlichen Leistung angesehen wird. Sie nennt auch einen Vorteil der fehlenden Gebührenordnung: Patientinnen und Patienten können über die Kosten verhandeln.
Ich halte es einfach: Meine Preise stehen fest und sind öffentlich. Sie richten sich nach der Zeit, die wir miteinander verbringen.
Warum Zeit ihren Preis hat
In meiner Praxis gibt es keine Fünf-Minuten-Termine. Die Erstanamnese dauert rund eineinhalb Stunden, und auch die weiteren Einheiten sind so bemessen, dass wir in Ruhe arbeiten können. Meine Praxis ist eine reine Bestellpraxis. Die Zeit, die für Sie reserviert ist, gehört Ihnen.
Paare und kleine Gruppen
Für gemeinsame Termine von Paaren oder kleinen Gruppen berechne ich 130 Euro für 90 Minuten. Das kann zum Beispiel beim Erlernen von Entspannungsverfahren eine Möglichkeit sein. Sprechen Sie mich gern darauf an.
Was im Kostenvoranschlag steht
Im Kostenvoranschlag sehen Sie, welche Verfahren ich Ihnen vorschlage und mit wie vielen Einheiten ich ungefähr rechne. Daraus ergibt sich, was die Behandlung voraussichtlich kosten wird. Wenn weitere Kosten anfallen können, etwa für Präparate, weise ich darauf hin. So können Sie den Voranschlag auch bei Ihrer Versicherung vorlegen.
Was die Rechtsprechung sagt
Die Verbraucherzentrale Bremen verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahr 1997. Danach dürfen auch Heilpraktiker nicht beliebig Gebührenpositionen in Rechnung stellen. Für Sie heißt das: Eine Rechnung sollte nachvollziehbar sein, und Sie dürfen nachfragen, wenn Ihnen etwas unklar ist.

